Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsverhältnis
Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bestimmungen. Diese Bestimmungen treten mit der Beauftragung durch den Besteller ein und gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden.

Zusagen oder Nebenabsprachen sowie Ergänzungen und Abänderungen jedweder Art sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Es bleibt uns unbenommen, die Ausführung der Leistungen im eigenen Namen an Subunternehmer zu vergeben.

Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leis-tungsverzögerungen infolge unvorhergesehener, ausserhalb unserer Einflusssphäre liegender Hindernisse, insbesondere aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebs-störungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wir sind berechtigt, bei Eintritt solcher Hindernisse vom Ver-trag ganz oder teilweise zurückzutreten; in diesem Falle sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Im übrigen lässt Verzug bei der Montage der Küche für den Kunden keinen Anspruch auf  Nutzungsausfallentschädigung entstehen.

§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Kaufsumme wird gemäß dem vereinbarten Ratenplan fällig. Aufwendungen und Mehrkosten infolge von Änderungen in der Ausführung des Auftrags, die der Kunde zu vertreten hat bzw. die von ihm angeordnet worden sind, hat dieser zu tragen. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen berechnen wir Verzugszinsen von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Weitere Verzugsfolgen sind hierdurch nicht ausgeschlossen.

§ 3 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und uns. Bei der Annahme von Schecks gilt erst mit deren Einlösung die Zahlung als erfolgt. Für den Fall der Nichtzahlung und des Verzugses nach Ziff. 2 erlischt sofort jegliches Besitz- und Gebrauchsrecht des Kunden an der Ware.

Der Kunde muß die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Küchengegenstände pfleglich behandeln, jeden Standortwechsel sowie Eingriffe Dritter (z. B. Pfändungen) unverzüglich an uns melden.

§ 4 Gewährleistung
Der Kunde hat die Küchenteile sofort nach Erhalt auf sichtbare Mängel zu prüfen und uns diese innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem Eintreffen der Teile schriftlich zu melden. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Stein/Granit, Glas) liegen und üblich sind. Etwaige Farb- und Furnierabweichungen des Liefergegenstandes von dem Muster, dem Katalog oder dem Ausstellungs-stück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind.

Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelhafte oder falsche Pflege zurückzuführen sind. Für vom Kunden veranlaßte Mängel, wie Gebrauch, Abnutzung, Beschädigung, Einwirkung von Gasen, Dämpfen, Temperaturen, Feuchtigkeit oder ähnlichem, haften wir nicht Im Falle des Um- bzw. Anschlusses kundenseitig gestell-ter Geräte (gebraucht oder ungebraucht) übernehmen wir keine Haftung oder Garantie für die Funktions- bzw. Leistungsfähigkeit dieser Geräte nach Um- oder Einbau oder deren Verbindung mit anderen Teilen. Dies gilt sowohl für die Einzelfunktion als auch für Gesamtfunk-tion verbundener Teile.

Liegt ein Mangel vor, so ist der Kunde zunächst verpflichtet, uns nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu gestatten. Der Kunde ist verpflichtet, uns für die Ersatzleistung die gleiche Frist einzuräumen, die zwischen Bestellung/Auftrag und Lieferung der mangelhaften Sache vergangen ist. Schadensersatzansprüche, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grobem Verschulden unserer-seits oder einer unserer Erfüllungsgehilfen, sind ausgeschlossen.

Bei Lieferung von gebrauchten Produkten beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.

Der Kunde hat die vorher festgelegten Einbauzeichnungen anhand seiner örtlichen Gegebenheiten zu überprüfen und Differenzen umge-hend schriftlich anzuzeigen. Wurde der Liefergegenstand von uns aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Kunden gefertigt, so erstreckt sich unsere Haftung nicht auch auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern nur darauf, dass die Ausführung den Angaben des Käufers entsprechend erfolgt ist.

§ 5 Fertigstellung
Die Küche ist abnahmereif und somit fertiggestellt, wenn vorhandene Restmängel nach allen Umständen des Einzelfalls an Bedeutung soweit zurücktreten, dass es unter Abwägung beiderseitiger Interessen dem Kunden zumutbar ist, eine zügige Vertragsabwicklung nicht aufzuhalten. Ein Irrtum des Kunden über Schwere und Reichweite eines Mangels ist dabei unbeachtlich. Der Kunde kann sich nicht auf eine fehlende Abnahme berufen, wenn ein Mangel nach seiner Art, seinem Umfang und nach seinen Auswirkungen unbedeutend ist.

§ 6 Stornokosten
Im Falle einer Auftragsstornierung durch den Kunden können wir eine Vergütung in Höhe von 20 % der Gesamtauftragssumme verlangen (Schadensersatz). Dem Kunden bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

§ 7 Kündigung
Statt der Ansprüche aus § 648 BGB kann der Auftragnehmer folgende pauschale Vergütung verlangen:

  • 15% der vereinbarten Bruttovergütung, wenn die Installationsplanung noch nicht abgeschlossen ist.
  • 30% der vereinbarten Bruttovergütung, nach Abschluss der Installationsplanung und vor Bestellung der ersten Küchenbauteile
  • 90% der vereinbarten Bruttovergütung nach Bestellung der ersten Küchenbauteile

Der Auftraggeber kann den Nachweis erbringen, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Aufwand als die pauschale Vergütung entstanden ist.

§ 8 Sonstiges
An Zeichnungen und allen anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und das Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten weder zugänglich gemacht, noch für deren Zwecke verwendet werden.

Sollten einzelne Bedingungen teilweise oder völlig unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile oder sonstige Bestimmungen weiterhin in Kraft und verbindlich.

Bei allen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, der Gerichtsstand Rosenheim. Dasselbe gilt, wenn der Kunde seinen allgemeinen Sitz im Ausland hat.

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